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ANALGIN


ANALGIN 50 ST



WirkStoff : Metamizol Natrium 1-Wasser , Metamizol .



Indikation

  • Das Präparat enthält den Wirkstoff Metamizol-Natrium-Monohydrat und sind ein schmerzstillendes und fiebersenkendes Arzneimittel aus der Gruppe der Pyrazolone.
  • Es wird eingenommen gegen:
    • akute starke Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen
    • krampfartige Leibschmerzen (Koliken)
    • Schmerzen bei Krebsleiden
    • sonstige akute oder chronische starke Schmerzen, soweit eine andere Behandlung nicht infrage kommt
    • hohes Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht


Kontraindikation

  • Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden, wenn:
    • bei Ihnen schon einmal eine starke Verminderung einer Art von weißen Blutkörperchen (Granulozyten) aufgetreten ist, die durch Metamizol oder ähnliche Arzneimittel verursacht wurde, die Pyrazolone oder Pyrazolidine genannt werden.
    • Sie Probleme mit Ihrem Knochenmark haben oder wenn Sie an einer Krankheit leiden, die die Bildung oder Funktion Ihrer Blutzellen stört.
    • Sie allergisch gegen Metamizol oder andere Pyrazolone (z. B. Phenazon, Propyphenazon) bzw. Pyrazolidine (z. B. Phenylbutazon, Oxyphenbutazon) sind. Dies schließt auch Patienten ein, die z. B. mit einer starken Verminderung bestimmter weißer Blutkörperchen (Agranulozytose) nach Anwendung dieser Wirkstoffe reagiert haben.
    • Sie allergisch gegen einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind
    • Sie eine Unverträglichkeit gegenüber Schmerzmitteln haben (Analgetika-Asthma-Syndrom oder Analgetika-Intoleranz vom Urtikaria-Angioödemtyp). Dies gilt für Patienten, die mit krampfartiger Verengung der unteren Atemwege oder anderen Überempfindlichkeitsreaktionen, wie Nesselsucht mit Juckreiz und Quaddeln, Schnupfen, Schwellungen (Urtikaria, Rhinitis, Angioödem), auf Schmerzmittel wie Salicylate, Paracetamol, Diclofenac, Ibuprofen, Indometacin oder Naproxen reagieren.
    • Sie jemals eine allergische Reaktion wie schwere Hautreaktionen mit diesem Arzneimittel hatten.
    • Sie Störungen der Knochenmarkfunktion haben, z. B. nach Behandlung mit bestimmten Arzneimitteln gegen Krebserkrankungen
    • Sie eine Erbkrankheit mit Gefahr der Auflösung der roten Blutkörperchen (angeborener Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel) haben
    • Sie eine Erbkrankheit mit Bildungsstörung des roten Blutfarbstoffs (akute intermittierende hepatische Porphyrie) haben
    • Sie in den letzten drei Monaten einer Schwangerschaft sind




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